Die Wärmepumpen-Welle und 30.000 SHK-Spezialist:innen: Wie die GEG-Novelle 2024 das Handwerk verändert
Mit dem Gebäudeenergiegesetz und der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht hat sich der deutsche Heizungsmarkt binnen zwei Jahren neu sortiert. Eine Bestandsaufnahme zu Stückzahlen, Schulungslandschaft, BAFA-Förderung und Lärmschutz im Außenaufstellungsbereich.
Als der Bundestag am 8. September 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschloss und die im Bundesgesetzblatt I S. 280 verkündete Fassung am 1. Januar 2024 in Kraft trat, war den Beteiligten klar, dass eine technologiepolitische Wegmarke gesetzt wurde. Die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müsse, traf eine Branche, die sich seit Jahrzehnten am Verbrennungswärmeerzeuger orientiert hatte. Im Mai 2026 — zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Novelle und ein Jahr nach der erweiterten Geltung im Bestand bei Heizungsausfall — lässt sich erstmals belastbar einschätzen, wie tief diese Welle in das SHK-Handwerk geschnitten hat. Die Antwort lautet: tief, schnell und mit Folgen, die weit über den eigentlichen Geräteaustausch hinausreichen.
Die Stückzahlen: Von 150.000 auf 350.000
Den deutlichsten Indikator für die Umstellung liefert die Verkaufsstatistik. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) wies für das Berichtsjahr 2024 rund 350.000 in Deutschland abgesetzte Wärmepumpen aus — ein Wert, der nahezu das Doppelte des bisherigen Hochpunkts von 2022 (236.000 Geräte) erreichte. 2025 brach der Markt kurzzeitig ein, weil die mit dem Regierungswechsel verbundene Diskussion um die Zukunft der BAFA-Förderung Verunsicherung erzeugte und viele Haushalte ihre Investitionsentscheidung verschoben. Mit den im Januar 2026 verkündeten neuen Förderkonditionen und der Klarstellung zur Fortgeltung der 65-Prozent-Regel zog der Markt erneut an. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der BWP eine Absatzzahl zwischen 320.000 und 380.000 Geräten.
Im Gegenzug ist der Markt für Gas-Brennwertkessel deutlich geschrumpft. 2018 wurden in Deutschland noch rund 720.000 Gasheizungen installiert, 2024 nur noch etwa 290.000 — wobei ein wachsender Anteil der Installationen Brennwertkessel mit H2-ready-Vorbereitung oder hybride Systeme aus Gas-Brennwert plus Wärmepumpe betrifft. Der Ölkessel als Heizungsoption ist in Neubauten faktisch verschwunden; im Bestand wird er bei Reparatur oder Komplettausfall durch das GEG schrittweise aus dem Markt gedrängt. Pelletkessel und Hackgut-Heizungen verzeichneten in den Bundesländern mit hohem Anteil ländlicher Wohngebäude — Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen — eine moderate Erholung, bewegen sich jedoch auf einem deutlich niedrigeren Volumen als die Wärmepumpe.
Die Hersteller-Landschaft im DACH-Raum
Der Wärmepumpenmarkt in DACH wird von einem etablierten Kreis von Geräteherstellern dominiert, deren Marktanteile sich im Verlauf der Welle deutlich verschoben haben. Die deutschen Marken Vaillant (Remscheid), Buderus (Wetzlar, Teil des Bosch-Konzerns), Viessmann (Allendorf — Klima-Sparte 2023 an Carrier Global verkauft), Wolf (Mainburg) und Stiebel Eltron (Holzminden) bilden den klassischen Kern. Sie haben ihre Produktionskapazitäten zwischen 2022 und 2025 erheblich ausgeweitet; Viessmann eröffnete im Jahr 2024 ein neues Werk in Polen, Bosch Thermotechnik investierte rund 100 Millionen Euro in die Erweiterung der Wernau-Produktion in Baden-Württemberg.
Daneben drängen die skandinavische NIBE-Gruppe (Schweden), Daikin und Mitsubishi Electric (beide Japan) sowie Panasonic (Japan) auf den Markt. Die japanischen Hersteller bringen Erfahrung aus dem asiatischen Klimaanlagen-Markt mit und haben bei der Effizienz von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Niedertemperaturbereich technologische Vorsprünge. NIBE hat seinen Marktanteil im DACH-Raum zwischen 2020 und 2025 von rund vier auf knapp elf Prozent gesteigert. In der Schweiz dominieren CTA (Münsingen), Hoval (Vaduz/Liechtenstein), Stiebel Eltron Schweiz und NIBE die Marktlandschaft; in Österreich sind Ochsner (Linz), iDM Energiesysteme (Matrei) und KNV (Schörfling) wichtige nationale Hersteller mit europäischer Reichweite.
Die Lücke an Fachpersonal: 30.000 Spezialist:innen DACH
Die wohl folgenreichste Wirkung der GEG-Novelle für das Handwerk betrifft den Personalbedarf. Die Zentralinnung Sanitär Heizung Klima (ZIV) schätzte im Frühjahrsbericht 2026 die Zahl der einsatzbereiten Wärmepumpen-Spezialist:innen im DACH-Raum auf etwa 30.000. Noch 2020 lag dieser Wert bei rund 8.000 — eine knappe Vervierfachung binnen sechs Jahren. Diese Spezialist:innen sind nicht durchweg klassisch ausgebildete SHK-Anlagenmechaniker:innen; ein wachsender Anteil sind Elektroniker:innen für Energie- und Gebäudetechnik mit Zusatzqualifikation, oder Quereinsteiger aus der Klimatechnik.
Die Schulungslandschaft hat sich rasch organisiert. Die Bildungszentren der Handwerkskammern, die Fortbildungsstätten der Innungen, die akademisch akkreditierten Fachschulen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und die herstellereigenen Schulungszentren bieten Lehrgänge an, die zwischen vier und acht Wochen Vollzeitunterricht umfassen. Die Kosten liegen zwischen 2.400 und 4.800 Euro je Teilnehmer:in. Förderungen über das Aufstiegs-BAföG (bis zu 75 Prozent Zuschuss, Rest als zinsgünstiger KfW-Kredit mit teilweisem Erlass bei Bestehen der Prüfung) und über Landesprogramme decken in der Regel den größten Teil der Lehrgangskosten ab. Die ZIV hat 2023 ein bundeseinheitliches Zertifikat „Fachbetrieb Wärmepumpe” eingeführt, das seit 2024 vom BAFA als Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Fördertatbestände akzeptiert wird.
BAFA und BEG: Die Förderlandschaft
Die finanzielle Architektur der Wärmepumpen-Welle wird wesentlich durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) getragen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird. Die BEG kennt zwei Förderwege: die BEG-EM (Einzelmaßnahmen, BAFA) und die BEG-WG/NWG (Wohngebäude/Nichtwohngebäude, KfW). Für die Wärmepumpe ist in der Mehrheit der Fälle die BEG-EM einschlägig. Der Grundfördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe lag im Jahr 2025 bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, gestaffelt um Bonusbeträge: ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch fossiler Heizungen in selbstgenutzten Bestandsbauten bis Ende 2028, ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte unter 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und ein Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders sparsame Geräte. In der Summe erreichen die maximal förderfähigen Quoten Werte bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wurde 2024 auf 30.000 Euro je Wohneinheit gesetzt. Damit sind in der Spitze Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro je Wohneinheit möglich — ein Volumen, das die Anschaffungsentscheidung für viele Haushalte erst trägt. Für die SHK-Betriebe bringt die Förderkulisse einen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich: BAFA-Anträge, Energieberater-Bestätigungen, technische Projektbeschreibungen und Verwendungsnachweise sind Bestandteil der Abwicklung. Mehrere SHK-Innungen haben in den vergangenen Jahren Mitgliedersoftware entwickelt, die diese Abwicklungsschritte standardisiert.
Die Schattenseiten: Lautstärke, Außenaufstellung, Nachbarstreit
Die Wärmepumpen-Welle hat eine begleitende Diskussion ausgelöst, die in den ersten Marktjahren noch wenig sichtbar war, mit zunehmender Geräte-Dichte aber immer drängender wird: die Lärmemission. Insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen in Außenaufstellung erzeugen je nach Bauart und Betriebslast Schallleistungspegel zwischen 47 und 65 dB(A) im Nennbetrieb. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) setzt für reine Wohngebiete tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A), für allgemeine Wohngebiete tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) als Immissionsrichtwerte am Beurteilungsort — dem nächsten schützenswerten Aufenthaltsbereich des Nachbarn.
In dichter Wohnbebauung ist die Einhaltung dieser Richtwerte technisch anspruchsvoll. Sie verlangt eine sorgfältige Standortplanung, gegebenenfalls Schallschutzhauben, Aufstellung in Innenräumen oder hybride Konzepte. Die Bundesgemeinschaft der Innungen für Sanitär Heizung Klima hat 2024 eine Planungshilfe für Wärmepumpen-Außenaufstellungen herausgegeben, die unter SHK-Betrieben breite Verwendung findet. Mehrere Verwaltungsgerichte — zuletzt das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom Januar 2025 (Az. 8 A 1284/23) — haben sich mit Wärmepumpen-Nachbarstreitigkeiten befasst. Die Linie der Rechtsprechung ist eindeutig: Die TA Lärm gilt auch für privat betriebene Wärmepumpen, und der Bauherr trägt die Beweislast für die Einhaltung der Immissionswerte.
Die handwerkliche Verantwortung: Mehr als Geräteinstallation
Die Wärmepumpen-Welle hat das Selbstverständnis des SHK-Handwerks deutlich verändert. War der klassische Heizungsbauer noch in der Lage, ein neues Gerät weitgehend nach Tabellen und Faustformeln zu dimensionieren, verlangt die Wärmepumpe eine hydraulische und energetische Planung, die sich an den realen Wärmeverlusten des Gebäudes orientiert. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Vorlauftemperaturoptimierung, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit raumweise berechneten Volumenströmen, Auslegung des Wärmeüberträgers für Niedertemperaturbetrieb und die Integration in vorhandene Speicher- und Warmwasserkonzepte sind heute Standardbestandteile einer ordentlichen Wärmepumpeninstallation. Die Vergütungsstrukturen folgen langsam nach: Während ein klassischer Heizungstausch in der Vergangenheit pauschal kalkuliert wurde, weisen seriöse SHK-Betriebe heute Planung, Installation, Inbetriebnahme und Einregulierung getrennt aus.
Eine eigene Bedeutung hat die Inbetriebnahme gewonnen. Die Sommerinbetriebnahme — also die Erstinbetriebnahme einer Wärmepumpe in der wärmeren Jahreszeit, wenn der Heizbetrieb nicht voll geprüft werden kann — verlangt eine spätere Heizperiode-Inspektion, in der die Anlage unter realen Bedingungen nachjustiert wird. Mehrere große Hersteller bieten inzwischen Fernüberwachungsdienste an, die der SHK-Betrieb auch ohne Vor-Ort-Termin auswerten kann. Diese Dienste bergen zugleich datenschutzrechtliche Fragen, weil sie Verbrauchsdaten erfassen, die Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner zulassen.
Ausblick: Die kommenden Wellen
Im Jahr 2026 sind die größten strukturellen Anpassungen der ersten GEG-Welle vollzogen. Die nächsten Wellen zeichnen sich bereits ab. Mit der Ausweitung der 65-Prozent-Pflicht auf Bestandsgebäude bei Heizungsausfall ab 2028 wird der Druck auf den Bestand weiter wachsen. Die kommunalen Wärmeplanungen, die nach dem Wärmeplanungsgesetz für Großstädte bis Mitte 2026 und für kleinere Kommunen bis Mitte 2028 vorzulegen sind, werden für viele Wohnquartiere die Entscheidung zwischen Wärmenetz-Anschluss und individueller Wärmepumpenlösung präzisieren. Das SHK-Handwerk wird damit zum entscheidenden Schnittstellenakteur zwischen kommunaler Energieplanung, gebäudeindividueller Beratung und technischer Umsetzung.
Die nüchterne Bilanz nach zweieinhalb Jahren GEG lautet: Die Welle ist gebrochen, das Wasser steht aber dauerhaft höher als vorher. Die SHK-Innungen, die ZIV, die Bildungszentren der Kammern und die Herstellerverbände haben in einer Geschwindigkeit auf die regulatorische Veränderung reagiert, die im Rückblick bemerkenswert erscheint. Ob die 30.000 Wärmepumpen-Spezialist:innen ausreichen, um den im laufenden Jahrzehnt anstehenden Bestandstausch zu bewältigen, ist eine offene Frage. Klar ist nur, dass das Gewerk SHK im Jahr 2026 nicht mehr identisch ist mit dem Heizungshandwerk der 2010er Jahre — und dass die GEG-Novelle 2024 als handwerksrechtlich wirksame Strukturreform in die Branchengeschichte eingeschrieben sein wird.